Kirchliche Träger als Arbeitgeber

Ein Schwerpunkt unseres Treffens im Januar 2011 soll der Themenbereich sein: Kirchliche Träger als Arbeitgeber. Hierzu muss man wissen, dass die CDU/CSU Ende der 50-er, Anfang der 60-er Jahre eine Legislaturperiode lang die absolute Mehrheit im Bundestag hatte. Sie verankerte das sogenannte Subsidiaritätsprinzip im Sozialwesen. Das heißt der Staat darf keine Sozialeinrichtungen betreiben, wenn hierfür auch ein privater Träger zur Verfügung steht.

Grundsätzlich ist es eine tolle Idee, privaten und selbstbestimmten Initiativen das Recht einzuräumen, soziale Belange zu regeln. Aber das hatte die Adenauer-Regierung nicht vor. Sie wollte sich für die Wahlkampfhilfe der Kirchen bedanken und ihnen weitgehend die Sozialeinrichtungen übertragen. Die Kirchen haben es anschließend mit erneuter Wahlkampfhilfe auch gedankt.
SPD und FDP haben damals vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Regelung geklagt, sind aber mit knapper Minderheit gescheitert. Ihr Versprechen, dieses Geschenk an die Kirchen sofort rückgängig zu machen, wenn sie die Möglichkeit haben, wurde nicht eingehalten. Kirchliche Einrichtungen beherrschen seitdem unser Sozialwesen. Die Finanzierung dieser Einrichtungen erfolgt in den meisten Fällen zu hundert Prozent von Kranken- oder Sozialkassen oder der öffentlichen Hand.

Bei vielen Menschen entsteht der falsche Eindruck, die Kirchen würden sich sozial engagieren. Auch wenn sie nichts mehr mit den Kirchen zu tun haben, zahlen viele Menschen weiter Kirchensteuern, weil sie im Irrglauben sind, die Kirchen würden sie für soziale Zwecke ausgeben.
Der Skandal ist aber noch schlimmer. Gleichzeitig hat die CDU/CSU dafür gesorgt, dass die bescheidenen Rechte des Betriebsverfassungsgesetzes für kirchliche Einrichtungen nicht gelten. Das heißt, in einem kirchlichen Krankenhaus, das zu hundert Prozent aus Krankenkassenbeiträgen finanziert wird, darf kein Betriebsrat gewählt werden. Lediglich eine weitgehend rechtlose Mitarbeitervertretung wird von den Kirchen eingeräumt.
Und es kommt noch schlimmer: Auch in kirchlichen Einrichtungen, die zu hundert Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, dürfen kirchliche Träger Nicht-Christen diskriminieren und z. B. eine Anstellung verweigern. Beschäftigte, die nicht den christlichen Normen genehm leben, dürfen in kirchlichen Einrichtungen entlassen werden, auch wenn die Einrichtungen ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Ein Urteil des europäischen Menschengerichtshofs hat vor einigen Monaten diese bisherige deutsche Rechtsprechung in einem Urteil korrigiert. Dies könnte eine Grundlage dafür sein, fundamentalistisch-klerikale Gewohnheiten in Deutschland in Frage zu stellen.

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