Die NRW Gesetzgebung von überkommenen klerikalen Bestimmungen zu entrümpeln.

Die unglaublichsten Kirchenprivilegien sind durch Bundesgesetze geregelt: Kirchensteuer, kirchliche Einrichtungen sind vom Betriebsverfassungsgesetz ausgenommen, 1,2 Millionen Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen dürfen nicht streiken. Ein Großteil der Einrichtungen wird zu 100 Prozent öffentlich finanziert (Susidiaritätsgesetze). Verfassungswidrige Staatsleistungen von ca. 650 Millionen Euro. Selbst der Messwein wird wie die gesamte Militärseelsorge vom Staat bezahlt…
Es gibt aber auch Landesgesetze, die von klerikalen Bestimmungen entrümpelt werden könnten. Beispiele:

  • NRW hat das klerikalste Feiertagsgesetz in Deutschland. Alle kirchlich motivierten Verbote sind zu streichen.
  • NRW und Niedersachsen sind die einzigen Bundesländer, in denen es noch staatliche Konfessionsschulen gibt. Sie haben häufig eine diskriminierende rassistische Funktion. Bekenntnisfreie Schulen müssen der Regelfall werden.
  • Konfessionelle Unterweisung (sogenannter Religionsunterricht) muss durch einen Unterricht abgelöst werden, der für alle Schülerinnen und Schüler angemessen ist.
  • Die konfessionellen theologischen Fakultäten sollen durch religionswissenschaftliche Fakultäten ersetzt und ihrer Bedeutung entsprechend reduziert werden.
  • Die Kirchen-Sonderrechte in Funk und Fernsehen sind in den Gremien und in der Programmen ersatzlos zu streichen. Für sonntägliche Liveübertragungen, morgendliche Andachten oder das Wort zum Sonntag sollten die Kirchen ausschließlich ihre Privatmedien nutzen. Im WDR sind sie wie andere NGO zu behandeln.
  • Jeder Verein handelt sittenwidrig, wenn er bei einem Vereinsaustritt eine Gebühr verlangen würde und der Austritt nur persönlich an irgendeiner Stelle möglich wäre. Ein Austritt aus den Religionsgesellschaften ist bisher nur persönlich im Amtsgericht oder bei einem Notar möglich und kostet eine Gebühr. Der Kirchenaustritt muss genau so leicht sein, wie bei jedem anderen Verein. Solange Religionsgemeinschaften noch Körperschaften öffentlichen Rechts sind und Kirchensteuern eintreiben lassen können, muss der mit dem Austritt verbundene Verwaltungsaufwand hierfür von den Kirchen bezahlt werden.
  • Die Gemeindeordnung NRW räumt den Religionsgemeinschaften in kommunalen Gremien, z. B. im Jugendwohlfahrts- und Schulausschuss Beteiligungsrechte ein.. Organisationen, die Tausende von Sexualverbrechen vertuscht und geduldet haben, dürfen dort keinen Platz haben.
  • Die staatliche Finanzierung von Polizei- und Gefängnisseelsorge durch das Land ist zu beenden.
  • Aus der Landesverfassung und den Schulgesetzen ist der Gottesbezug zu streichen.
  • Kruzifixe sind aus öffentlichen Gebäuden (z. B. Gerichtsgebäude in Düsseldorf) zu entfernen.
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*