Die Initiative Religionsfrei im Revier hat bei der Bezirksregierung in Arnsberg beantragt, am Karfreitag eine Ausnahmegehmigung zu bekommen, um am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“ im Rahmen „…einer besonders unterhaltsamen öffentlichen Veranstaltung einschließlich Tanz gegen die klerikale Bevormundung an so genannten stillen Feiertagen.“ zeigen zu dürfen. Die Bezirksregierung hat die Ausnahmegehmigung erteilt. Damit sind die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes faktisch von der Bezirksregierung als bedeutungslos erklärt worden. Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt seit sechs Jahren am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“, um gegen die klerikale Bevormundung in unserer Gesellschaft zu protestieren. Die „Brian Chronik“. Die Vorführung von mehr als 700 Filmen ist am Karfreitag durch das Feiertagsgesetz verboten. Dies ist für religionsfreie Menschen eine Provokation. Schließlich ist es ein Merkmal von fundamentalistischen Staaten, dass sie auch Gesellschaftsmitglieder, die nicht der Staatsreligion angehören, zwingen, sich religiösen Normen zu unterwerfen und dass bei Verstößen Strafen drohen.
Die erste Aufführung des Filmes durch die Initiative vor sechs Jahren
hatte in Bochum eine Bußgeldandrohung in Höhe von 1.000 Euro durch die
Stadt Bochum zur Folge. Religionsfrei im Revier ging schließlich bis vor
das Bundesverfassungsgericht (BVerG). Vor dem BVerG darf man aber erst
klagen, wenn alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Im
Feiertagsgesetz NRW gibt es eine Regelung, dass man
Ausnahmegenehmigungen gegen die Verbote stellen kann. Das hatte
Religionsfrei im Revier nicht gemacht. Der Rechtsweg war damit nicht
ausgeschöpft und das oberste Gericht musste nicht über die Klage
entscheiden. Es formulierte aber trotzdem eine ausführliche
Stellungnahme, die in Frage stellte, ob etwas verboten werden darf, mit
dem niemand gestört wird.
Bisher galt das Tanzverbot am Karfreitag
als unantastbar. Dass die Bezirksregierung nach der Genehmigung der
Vorführung eines verbotenen Films im letzten Jahr jetzt auch das Tanzen
erlaubt hat, ist für Religionsfrei im Revier ein schöner Erfolg, der am
Karfreitag gebührend gefeiert wird. Das Ziel bleibt aber weiterhin, dass
Feiertagsgesetz vom obersten Gericht als verfassungswidrig eingestuft
zu bekommen. „Vielleicht müssen wir im nächsten Jahr die Veranstaltung
in einem anderen Regierungsbezirk durchführen, um ein Verbot zu
erzwingen, das uns den Weg nach Karlsruhe frei macht“, so Religionsfrei
im Revier.
Die Veranstaltung findet am Karfreitag ab 18 Uhr (Einlass) in der RIFF-Halle im Bermudadreieck in Bochum statt.
18.30 Uhr: antiklerikale Videos
19.30 Uhr: Das Leben des Brian
21,00 Uhr: Das Wort zum Karfreitag
21.05 Uhr: Tanz gegen das Feiertagsgesetz
23.00 Uhr: Auf Wiedersehen 2020
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