always look on the bright side of life

Die Stadt Bochum will
Filmvorführung am
Karfreitag bestrafen

Die Stadt Bochum hat ein Bußgeldverfahren gegen die Initiative Religionsfrei im Revier eingeleitet. Ein Vierteljahr, nachdem die Initiative am Karfreitag den Film “Das Leben des Brian“ im Sozialen Zentrum gezeigt hat, wirft das Rechtsamt der Stadt Bochum der Initiative vor, den Film vorgeführt zu haben, obwohl sie von einem Verbot gewusst habe. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag das Vorführen von Filmen, die das Kultusministerium nicht hierfür freigegeben hat.

Ein Bochumer Rechtsanwalt hat inzwischen Akteneinsicht für die Initiative genommen und in einer Stellungnahme die Unsinnigkeit des Verfahrens beschrieben.

Aus den Akten wird ersichtlich, dass die Fachkraft des federführenden Umwelt- und Grünflächenamtes vorschlägt, das Mitglied der Initiative, das die Veranstaltung öffentlich angekündigt hat, mit einem Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro zu bestrafen. Das Rechtsamt droht in seinem Anhörungsbogen dann allerdings nur noch ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro an.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat erklärt, dass der Fall von seinem Rechtsschutzfond übernommen wird. Mit Unterstützung des IBKA läuft z. Z. schon eine Klage gegen das bayrische Feiertagsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, über die voraussichtlich im Herbst 2013 entschieden wird..

Jörg Schnückel von der Initiative Religionsfrei im Revier ist überrascht, dass die Stadt Bochum im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen das anachronistische Feiertagsgesetz mit horrenden Bußgeldandrohungen durchsetzen will: „Nur fundamentalistisch klerikale Staaten zwingen ihre Bürgerinnen und Bürger sich den Vorschriften der herrschenden Religion zu unterwerfen. In zivilisierten Ländern garantiert der Staat die Religionsfreiheit aller Menschen. Das Feiertagsgesetz NRW verstößt derartig eklatant gegen die im Grundgesetz garantierte Meinungs- und Religionsfreiheit, dass es höchste Zeit wird es abzuschaffen.“

Reaktionen in den Medien:
WAZ: Für Aufführung der Jesus-Satire in Bochum am Karfreitag droht Strafe
Süddeutsche Zeitung: Sie wollten doch nur einen Film schauen
Berliner Kurier: Das Leben des Brian: Strafe für Satire?
Ruhrbarone: Bochum: Stadt will Filmvorführung am Karfreitag bestrafen
taz:  ttp://www.taz.de/Streit-um-NRW-Feiertagsgesetz/!119523/
telepolis: Bis zu 1000 Euro Strafe für das Leben des Brian am Karfreitag
Neues Deutschland: Buße für Brian
Ruhr Nachrichten: Kino am Karfreitag hat Folgen

Legal Tribune online: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/karfreitag-filmauffuehrung-life-of-brian/

dpa Meldung in verschiedenen Blättern:
http://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-regional/initiative-religionsfrei-im-revier-droht-31183340.bild.html
http://www.focus.de/regional/bochum/religion-initiative-religionsfrei-im-revier-droht-bussgeld_aid_1037751.html
http://www.wn.de/NRW/Religion-Initiative-Religionsfrei-im-Revier-droht-Bussgeld
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/region/nordrheinwestfalen/Initiative-Religionsfrei-im-Revier-droht-Bussgeld;art5192,2057082

RTL-West:   http://rtl-now.rtl.de/rtl-west/thema-ua-tipps-zum-after-job-schwimmen.php?film_id=118793&player=1&season=0

Parteireaktionen

Die Linke: http://www.dielinke-nrw.de/nc/politik/linksletter/linksletter_nrw_artikel/detail_ll/zurueck/linksletter-aktuell-2/artikel/religioese-filmzensur-mitten-in-bochum/

Bündnis 90/ Grüne: http://nrw.saekulare-gruene.de/juristischer-showdown-fur-religionsfrei-im-revier/

Junge Liberale Bochum: http://v1.julis.de/index.php?id=8850&tx_ttnews[tt_news]=3938&tx_ttnews[backPid]=4319&cHash=a7bfdaa5e5f85e05fb2ff2e897fee3ae

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17 Antworten zu always look on the bright side of life

  1. jtw sagt:

    „always“ wird mit einem „l“ geschrieben.

  2. Tobias Nolteklocke sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eben von der Posse um die Film-Vorführung an Karfreitag Kenntnis genommen. Bitte nennen Sie mir ein Konto ein, auf welches man „spenden“ kann, damit im Fall der Fälle die Strafegebühr nicht von Ihrer Initiative allein bezahlt werden muss.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Nolteklocke

  3. Dirk sagt:

    Liebe Leute aus dem Revier!

    Ein Arzt aus Bochum hat in einer Privatwohnung einen kleinen Jungen mit einer Art Lötkolben am Geschlechtsteil malträtiert.
    Das Ganze hat er dann noch (offensichtlich zu Werbezwecken) als Video auf YouTube hochgeladen.

    Am 10. Juni machte ich das Jugendamt auf diese Perversion aufmerksam.

    Dessen Antwort habe ich kopiert – siehe unten.
    Dort findet Ihr auch den link zum Video, das heute immer noch online ist.

    Die Frage, was den Rechtsfrieden stärker stört: „Das Leben des Brain“ oder der Werbespot des Arztes,
    stelle ich besser nicht…

    Herzliche und solidarische Grüße!
    Dirk Brixius
    Ratingen

    *****************************
    Guten Tag Herr Brixius,
    ich danke Ihnen, dass Sie sich bei einer vermuteten
    Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden.

    Ich muss Ihnen aber mitteilen, dass es seit dem 20.12.2012 folgende
    Regelung im BGB gibt:

    „§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
    (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht
    erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen
    männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der
    ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn
    durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das
    Kindeswohl gefährdet wird.
    (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch
    von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen
    gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und,
    ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar
    befähigt sind.“

    Rechtlich ist eine Beschneidung also unter den o.a. Voraussetzungen
    zulässig.

    Die Empörung über die öffentliche „Zurschaustellung“ einer Beschneidung
    im Internet teile ich vollends mit Ihnen. Der Name der Familie wird
    nicht genannt, so dass wir diesbezüglich mit der Familie keinen Kontakt
    aufnehmen können.

    Inwieweit wir Kontakt mit, für diesen Youtube-Beitrag zuständigen
    Personen bezüglich der Veröffentlichung aufnehmen prüfen wir.

    Ich grüße Sie

    XXXXXXXXXXXXX
    XXXXXXXXXXXXX
    Sozialer Dienst
    -Jugendamt-
    Stadt Bochum

    ***********************************************************

    >>> Dirk Brixius 10.06.2013 09:27 >>>
    Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX

    das, was auf diesem Video zu sehen ist, passierte nicht in Arabien,
    sondern in Bochum.
    Bitte schreiten Sie ein!

    http://www.youtube.com/watch?v=0913kCou8xc

    Mit freundlichen Grüßen

    Dirk Brixius

  4. Till Simon sagt:

    Liebe gottlose Mitstreiter,

    ich hätte einen Vorschlag zu unterbreiten:

    Ihr akzeptiert die Geldbuße klaglos – unter der Voraussetzung, dass ein Sonntag im Jahr zum „atheistischen Feiertag“ erhoben wird. Ein Feiertag am Sonntag? Was soll das bringen? Das Ziel ist nicht, sich vor der Arbeit zu drücken, sondern gleiche Unterdrückung für alle herzustellen: Wenn es Atheisten untersagt ist, am Karfreitag das „Leben des Brian“ aufzuführen oder sonstige Aktivitäten auszuüben, die die Heiligkeit des Karfreitags widersprechen, dann müssen im Gegenzug am Atheistensonntag sämtliche öffentlichen Religionsbekundungen unterlassen werden. Konkret würde das bedeuten, dass an diesem „gottlosen Sonntag“/“Atheistensonntag“/“Säkularen Sonntag“ (Namensvorschläge werden gerne angenommen!) keine Glocken geläutet werden und es keine Gebetsaufrufe von Minaretten geben wird. Des Weiteren ist das Beten und Zusammenkommen in Kirchen, Moscheen und Synagogen an diesem Sonntag untersagt. Private Gebete in kleinem Kreis bleiben erlaubt. Beschneidungen religiöser Natur dürfen nicht in den Kernstunden des Feiertags vorgenommen werden, sind aber aus Rücksicht auf jüdische Gläubige zwischen 0 Uhr und 4 Uhr erlaubt. Das öffentliche Zeigen von religiösen Symbolen (Kreuzen am Hals, religiöse Kopfbedeckung, etc.) ist auf öffentlichen Plätzen ebenfalls untersagt, genauso wie Werben für Bibelrunden, Missionieren an Haustüren und das Zeigen von religiösen Filmen im Fernsehen. Zu guter Letzt werden auch Ausrufe wie „Gott sei Dank!“ an diesem Tag als Ordnungswidrigkeit geahndet und ziehen ein Bußgeld von 5 EUR nach sich.

    Wenn dieser Sonntag so eingeführt wird, dann sind 1000 EUR Geldbuße ein äußerst fairer Preis.

    Gottlose Grüße,

    Till Simon

  5. Galatia sagt:

    Liebe Leute

    aus der Gruppe Religionsfrei im Revier. Vieleicht gerade weil ich Christin bin und finde das jeder mit seinem Freien willen entscheiden darf was er tun will. Möchte ich hiermit zum ausdruck bringen, das auch ein jeder die Freiheithaben sollte zu Kafreiteag zu tun und zu lassen was er will. Es tut mir schrecklich leid das Ihr dafür bestraft werdet, das Ihr zu Karfreitag den Film das Leben des Brein gezeigt habt.

    Deshalb möchte ich mich das der Strafe beteiligen da ich es total ungerecht finde, das es Gesetze gibt die zu Christlichen Feiertagen die persönliche Freiheit des einzelnen einschränken ohne das jemand dabei geschädigt wird. Die Freiheit des einzelnen sollte da aufhören wo ein anderer geschädigt wird.

    In Galater 5,13 steht „wir sind zur Freiheit berufen“. Ich denke das gilt für alle Menschen egal ob sie nicht oder etaws anderes glauben, wenn es Freiwillig geschieht, da ja niemand gezwungen wurde den Film zu sehen, habe ich respekt vor eurem Willen und finde es viel schlimmer das es Gesetze gibt die einem ohne wirklich erkennbarem Grund sagen, was sich gehört. Nun gut ich glaube Jesus ist auferstanden, aber am welchen Datum das war weiss ich nicht. Aber was ich schon zum Ausdruck bringen möchte, ist das ich nicht dahinterstehen das im Namen meiner Religion z.B eure Gruppe bestraft wird. Und ich schäme mich für die engstirnigkeit von allen Christen die einst für diese Gesetzgebung verantworlich waren.

    Da ich allerdings dieses Gesetzt das eure Geldstrafe legitimiert nicht außerkraft setzen kann, möcht ich mich wenigstens an den Kosten der Geldstrafe beteiligen. Auß diesem Grund schickt mir doch bitte die Kontonummer auf der ich es Überweisen kann.

    Denn ich glaube mein Gott findet diese Ungerechtigkeit schlichtweg Scheiße!

    Gruß

    Galatia

  6. Hier können Bochumer abstimmen:

    Soll das Zeigen eines Films am Karfreitag bestraft werden?

    http://bo-stimmt-ab.de/2013/07/10/soll-das-zeigen-eines-films-am-karfreitag-bestraft-werden/

  7. Gunnar sagt:

    @Jarek: Wir sind gegen widersinnige Zwangsfeiertage. Man könnte einfach zusätzliche FREIE Urlaubstage einrichten oder Geld verdienen.

  8. Jarek sagt:

    Ist natürlich lächerlich den Film zu verbieten.

    Nur eins wird immer vergessen-Ihr habt nur wegen der Religion frei.Seit ihr bereit an dem Tag zu Arbeiten?

  9. bartdude sagt:

    Boah, diese Verlogenheit des Rechtsamtes der Stadt Bochum. Stichwort „Opportunitätsprinzip“. Das Amt *muss* Owis nicht verfolgen, ganz im Gegenteil zur Aussage von Frau Gottschlich (passender Name übrigens…). Die Pönalisierung der Vorstellung ist keine gesetzliche Pflicht, sondern politischer Wille.

    @alle Spendenrufer: Ihr könnt spenden, beim IBKA, die finanzieren diese Auseinandersetzung. Die sind auch als gemeinnützig anerkannt, die Spende ist steuerlich absetzbar.

  10. Feiertag sagt:

    Der Ansatz zur Säkularisierung ist ja ganz gut und schön und trifft meine persönliche Meinung voll und ganz. Wenn man das aber konsequent zu Ende denkt, würden natürlich auch alle christilichen Feiertage wegfallen. „Der Wirtschaft“ würde das natürlich gut gefallen, aber mir nicht. Und Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass dann andere Feiertage eingeführt werden? Also nehme ich doch lieber die freien Tage mit und verhalte mich unauffällig.

  11. Jehova sagt:

    Seid froh, wenn ihr so gut wegkommt. Man hätte euch auch steinigen können. Oder ohne Kreuz aufhängen!

    JEHOVA JEHOVA!

  12. Berry sagt:

    Als ich diese Meldung gelesen hatte, wusste ich nicht ob ich lachen oder weinen soll. Sehe ich das richtig, dass die Stadt Bochum aus Eigeninitiative das Verfahren eingeleitet hat? Trennung von Kirche und Staat? Hallo?

    Lasst euch nicht verarschen, bleibt dabei, ihr könnt sicher viele Menschen mobilisieren. Selbst „auf-dem-Papier“-Christen, dürften solche Aktionen wie die der Stadt Bochum lächerlich finden.

  13. Anonym sagt:

    Ich als fundamentaler Christ muss sagen, dass ich den Film sehr unterhaltsam finde und ihn grundsätzlich an einem Karfreitag, wie jedem anderen Tag, sehen würde.

    Zu Herrn Jörg Schnückels Aussage kann ich nur sagen, dass zivilisiert und fundamentalistisch sich nicht grundsätzlich ausschließen – auch wenn das gerne so polarisiert wird.

  14. Pingback: Duckhome

  15. Hessen-Heinz sagt:

    Einfach einSpendenkonto einrichten und Ihr werdet sehen, was möglich ist. Da kommt das Zehnfache zusammen. Macht unbedingt weiter so!

  16. GeorgMu sagt:

    Ehrlich …. Ich glaube es natürlich, aber im Grunde ist das unglaublich. Gibt es jetzt doch eine Staatsreligion? Das geht gar nicht so … Im Grunde sollte man gegen diese Verfahrensweise vor dem Verfassungsgericht Klagen, denn das hört sich verfassungswidrig an …

  17. Egal sagt:

    Macht ein Pledge für Spenden, wenn Ihr Rechtskosten habt (Pledgebank googeln). Verbeitet das über Twitter und Fressebuch. Da kommt sicher Geld zusammen, um Zensur durch Kommune und Land zu durchbrechen,

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