Verbot, Bußgeld, Bundesverfassungsgericht, Genehmigung

Die Geschichte des Bochumer Protestes gegen die Karfreitag-Regelung im Feiertagsgesetz NRW

Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt als Protest gegen die klerikale Bevormundung durch das Feiertagsgesetz NRW seit 2013 trotz anfänglichen Verbotes am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“. Gegen ein von der Stadt verhängtes Bußgeld wurde durch alle Instanzen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte aber eine Entscheidung mit den Begründung ab, dass die Initiative die Möglichkeit ausgelassen habe, eine Ausnahmegenehmigung für die Vorführung des Films zu beantragen. In der Begründung der Ablehnung beschriebt das Bundesverfassungsgericht, warum ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gute Chancen auf Erfolg hätte.


Die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg folgt seit 2018 dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes und genehmigt die Vorführung des Films. Die Initiative ging einen Schritt weiter und beantragte in 2019 die Vorführung des Films mit anschließendem Tanz. Auch dieses Mal gab es zur Empörung des Bistums Essen eine Genehmigung. 2020 und 2021 wurde Corona bedingt auf die Durchführung der Veranstaltung verzichtet. 2022 erteilte die Bezirksregierung erneut eine Genehmigung zu Durchführung der Veranstaltung. 2023 lässt sich die Bezirksregierung viel Zeit mit dem Bescheiden des Antrags. Auf telefonische Anfrage wurde für Anfang nächster Woche die Entscheidung über den Antrag angekündigt.

In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Initiativen in ganz Deutschland der Protest-Aktion angeschlossen und am Karfreitag das Leben des Brian gezeigt.

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