Am Montag, den 14. 12. um 10 Uhr findet im Sitzungssaal C 48 des Bochumer Amtsgerichts die Hauptverhandlung in Sachen Bußgeld gegen die Initiative “Religionsfrei im Revier” wegen des Zeigens des Films “Das Leben des Brian” am Karfreitag statt. Die Stadt Bochum hatte ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro verhängt, weil die Initiative mit der Filmvorführung am Karfreitag gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoßen haben soll. Das Gesetz verbietet es, am Karfreitag kollektiv fröhlich zu sein. Gegen diesen Bußgeldbescheid hatte die Initiative Einspruch eingelegt. Sie will gerichtlich klären lassen, ob eine solche klerikal motivierte Bevormundung mit den Versprechen des Grundgesetzes vereinbar ist, dass die Bundesrepublik ein weltanschaulich neutraler Staat sei, der Meinungsfreiheit garantiert. Ausführliches zu ‘Das Leben des Brian und das Feiertagsgesetz NRW’. update: Bericht in der WAZ Bochum
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2 Kommentare zu “The Life of Brian” vor Gericht