Demonstration gegen religiöse Bevormundung
Die Initiative Religionsfrei im Revier wird auch in diesem Jahr am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“ im Sozialen Zentrum in Bochum zeigen. Im letzten Jahr hatte die Filmvorführung zu einem Bußgeldverfahren der Stadt Bochum geführt, weil dies ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW darstellt. Hierbei wurden den Veranstaltern anfänglich ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro angedroht. Das Feiertagsgesetz verbietet z. B. auch Menschen, die mit den christlichen Kirchen nichts zu tun haben, am Karfreitag jede Form von gemeinsamem Spaß und Unterhaltung (“alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen”).
Die Initiative Religionsfrei im Revier wird den Film trotz dieses Verbotes vorführen, um dagegen zu protestieren, dass es nach wie vor eine Vielzahl von überkommenen klerikalen Vorschriften in deutschen Gesetzen und Verordnungen gibt. Jörg Schnückel, der Sprecher der Initiative: „Es sei eigentlich ein Merkmal von fundamentalistisch religiös geprägten Staaten, dass religiöse Vorschriften für das private Verhalten von Bürgerinnen und Bürger verbindlich gemacht werden.
In einer aufgeklärten freiheitlichen Gesellschaft werde die Freiheit von Weltanschauungen und Religionen respektiert. Wir respektieren selbstverständlich, dass Christinnen und Christen am Karfreitag der Ermordung ihres Religionsstifters gedenken und dies zum Anlass zur Trauer nehmen.Trauerfeierlichkeiten sollten vor Störungen geschützt werden.
Nicht akzeptabel ist allerdings, dass auch alle anderen Menschen an einem solchen Tag zu depressivem Verhalten genötigt werden und jede Form von öffentlicher Unterhaltung untersagt wird.”
Nachdem das Bußgeldverfahren der Stadt Bochum wegen der Filmvoführung überregional für Aufmerksamkeit und Empörung gesorgt hatte, stellte die Stadt das Verfahren ein. In einer Erklärung der Stadt hierzu hieß es:
„Im Rahmen der getroffenen Ermessensentscheidung wurde berücksichtigt, dass es durch die Durchführung der Veranstaltung zu keiner nennenswerten Beeinträchtigung des Empfindens des durch § 6 Feiertagsgesetz NRW geschützten Personenkreises gekommen ist. Auch wurde zu Gunsten des Betroffenen berücksichtigt, dass die jeweiligen Bedeutungen von Ordnungsverstößen auf die Gemeinschaftsordnung nach den Lebensbedingungen einem steten Wandel unterliegen. Unter diesem Gesichtspunkt wurde der Verstoß als deutlich unterdurchschnittlich eingestuft.“
Der Film wird um 19 Uhr gezeigt. Um 21 Uhr wird die englische Version The Life of Brian aufgeführt.
Außerdem werden an diesem Abend teuflisch gute Cocktails im Sozialen Zentrum kredenzt.