Brief des IBKA an Kandidaten zur Wahl 2013

die Bundestagswahl steht vor der Tür und damit eine günstige Gelegenheit, zukünftige Abgeordnete mit unseren Forderungen zu konfrontieren. Dafür haben Schulkampagne und GerDiA einen Brief entworfen, der Fragen zu den Themenbereichen „Schule“ und „Soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft“ bzw. der Diskriminierung von Konfessionslosen stellt.

Dazu, dass wir in den Parteien als politische Größe wahrgenommen werden, können alle mit geringem Aufwand beitragen:

Unter diesem Link befindet sich der Briefentwurf als downloadbare Textdatei: http://download.ibka.org/ibka/rponitka/Wahlbrief2013/Wahlbrief.txt
Bitte schickt diesen in eurer Rolle als Wähler/in an die Kandidat/inn/en eures Wahlkreises. Wir würden empfehlen, sich auf CDU bzw. CSU, FDP, Grüne, Linke, Piraten und SPD zu konzentrieren; wer auch kleinere Parteien einbeziehen will, kann dies natürlich gerne tun.

Bitte teilt dem IBKA-Büro (info@ibka.org) mit, welchen Wahlkreis (nach Möglichkeit mit Nummer) ihr beschickt habt, damit wir einen Überblick bekommen, wo wir mit unseren Forderungen bereits aufgetreten sind und wo noch nicht.

Auch wenn Kandidat/inn/en antworten, wäre es schön, wenn Kopien der Schreiben ans IBKA-Büro gehen würden.

Unser Ziel sollte sein, in mindestens 100 Wahlkreisen in dieser Weise „Präsenz“ zu zeigen.

 

MUSTERBRIEF

Sehr geehrte/r XXXXX,
mit Interesse verfolge ich über die Medien den Wahlkampf Ihrer Partei. Mein besonderes Engagement gilt dabei einem Thema, das nicht im Zentrum der täglichen Äußerungen steht. Und hierzu hätte ich einige Fragen an Sie als potentielle/n Abgeordnete/n in meinem Wahlkreis.
Wie Sie sicherlich wissen, gehört fast ein Drittel der Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft an. Trotzdem gibt es immer noch einige gesellschaftliche Bereiche, in denen Konfessionslose benachteiligt oder sogar offen diskriminiert werden. Ich würde gerne von Ihnen erfahren, inwieweit Sie sich im Parlament wie auch im Wahlkreis für die Belange dieser Bevölkerungsgruppe einsetzen werden. Konkret möche ich meine Fragen auf die Bereiche Schule und soziale Einrichtungen konzentrieren:

Für Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gilt ein eigenes Arbeitsrecht mit besonderen „Loyalitätspflichten“. So werden in „kirchlichen“ Krankenhäusern oder Altenheimen, obwohl diese in der Regel zu 100% aus den Sozialkassen finanziert werden, den Beschäftigten wichtige Grundrechte vorenthalten. Konfessionslose oder andersgläubige Ärztinnen, Altenpfleger oder Hausmeister finden dort keine Anstellung. In katholischen Einrichtungen kann sogar die Wiederverheiratung nach einer Scheidung zur Entlassung führen.
– Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dahingehend geändert wird (§ 9), dass in Sozialeinrichtungen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, Konfessionslose und Andersgläubige nicht länger diskriminiert werden können?
– Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Betriebsverfassungsgesetz dahingehend geändert wird (§ 118, 2), dass in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zukünftig dieselben Regelungen greifen wie in normalen Tendenzbetrieben (Medien, Parteien usw.)?

In den öffentlichen Schulen sind die Rechte nicht-religiöser und konfessionsloser Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrkräfte vielfach nicht gewahrt. So werden zu Schuljahresbeginn und -ende wie auch im Jahresverlauf zu christlichen Festen Schulgottesdienste ausgerichtet. Immer wieder wird dabei der Eindruck erweckt, die Teilnahme an solchen sei verpflichtend. Ebenso findet keine offensive Information der Schülerinnen und Schüler wie deren Eltern über die grundsätzliche Freiwilligkeit der Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht statt. Nehmen Lernende dann nicht mehr am Religionsunterricht teil, so ist deren adäquate Beaufsichtigung in der entstehenden Freistunde vielfach nicht gesichert, wenn an der Schule nicht das vom Landesgesetzgeber vorgeschriebene Ersatzfach angeboten wird. Häufig werden Schülerinnen und Schüler in der Zeit mit weiteren Aufgaben betraut oder im Unterricht anderer Klassen beaufsichtigt, obwohl es sich um deren Freizeit handelt. Ist das Ersatzfach eingerichtet, so findet der Unterricht häufig nicht zur gleichen Zeit wie der angebotene Religionsunterricht statt, manchmal sogar an Nachmittagen.
– Werden Sie sich in Ihrem Wahlkreis und darüber hinaus dafür einsetzen, dass Schulen von sich aus über die Freiwilligkeit der Teilnahme an religiösen Veranstaltungen wie Schulgottesdiensten  informieren müssen und dass Schülerinnen und Schüler wie auch deren Eltern vor der Einschulung oder dem Wechsel auf weiterführende Schulen eine klare Information über die Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht erhalten?
– Werden Sie sich in Ihrem Wahlkreis und darüber hinaus dafür einsetzen, dass in Schulen, an denen kein Ersatzfach zum Religionsunterricht angeboten wird, für daran nicht Teilnehmende ein durch qualifiziertes Personal beaufsichtigtes Silentium eingerichtet wird oder aber der Religionsunterricht in die Eckstunden, also die erste oder die letzte Unterrichtsstunde des Tages, gelegt wird?
– Werden Sie sich in Ihrem Wahlkreis und darüber hinaus dafür einsetzen, dass, wenn an Schulen der vom Landesgesetzgeber vorgeschriebene Ersatzunterricht zum Religionsunterricht eingerichtet ist, dieser immer zeitgleich zum Religionsunterricht stattfindet?

Über eine baldige Antwort, die ich im Kreise von Gleichgesinnten diskutieren kann, würde ich mich freuen.

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