Karfreitag ohne Brian?!

Nach unserer Anfrage an die Bezirksregierung, zwecks Aufführung des Film-Klassikers „Das Leben des Brian“ am Karfreitag, erreichte uns heute folgende Ablehnung der Bezirksregierung:

 

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

mit Schreiben (Fax) vom 18.03.2013 haben Sie sich nach der vom
Kultusminister bestimmten Stelle zur Feststellung der zur Aufführung am
Karfreitag geeigneten Filme im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes NW
erkundigt.

Nach Auskunft des Innenministeriums NRW ist für die Feststellung der
Zulässigkeit der Vorführung von Filmen am Karfreitag die FSK (
Freiwillige Kontrolle der Filmwirtschaft) zu der Stelle im Sinne von § 6
Abs. 3 Nr. 3 des Feiertagsgesetzes NW bestimmt worden.

Weitere Fragen zu Filmen, deren Aufführung am Karfreitag geeignet sind,
bitte ich mit dieser Stelle zu klären.
Die Kontaktdaten:  FSK, Murnaustr.6, 65189 Wiesbaden
Internet: _www.fsk.de_ <http://www.fsk.de>
Tel.: 0611-77891-0
Fax: 0611-77891- 39
Ob der von Ihnen genannte Film „ Das Leben des Brian“ zu den für die
Aufführung am Karfreitag geeigneten Filmen gehört, ist ebenfalls mit der
FSK zu klären.

Soweit ein*nicht* geeigneter Film außerhalb von Wohnungen vorgeführt
wird, ist dies nach § 6 Abs.3 Nr. 2 FTG NW  auch bei*privaten*
unterhaltenden Veranstaltungen  an Karfreitag nicht erlaubt.

Die Stadt Bochum habe ich entsprechend informiert, da Sie ein
gleichlautendes Schreiben auch an die Stadt Bochum gerichtet haben. Ein
zusätzliches Schreiben an Sie von der Stadt Bochum ist daher nicht
vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXXXXXXXXXX
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 21

 

Heute am 21.3.2013 erschien noch, vor Ablehnung durch die Bezirksregierung, folgender Artikel in den Bochumer Ruhrnachrichten:

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