200 Jahre nach der Aufklärung


Kirchliche Bevormundung muss endlich aufhören

Die Initiative Religionsfrei im Revier hat bei der Landesregierung, der Bezirksregierung und der Stadt Bochum nachgefragt, welche Zensurbestimmungen am Karfreitag für das Zeigen von Filmen gelten. Hiermit will die Initiative darauf aufmerksam machen, dass staatliche Gesetze auch 200 Jahre nach Beginn der Aufklärung immer noch BürgerInnen mit zahlreichen kirchlichen Normen schikanieren. Ein Beispiel hierfür ist die Lärmbelästigung durch Glockengeläut. Keine andere Organisation darf mit derartigen Ruhestörungen auf ihre Mitgliederversammlungen oder die Wahl ihres Führungspersonals aufmerksam machen. Ein anderes von vielen Beispielen ist das Feiertagsgesetz in NRW. Dieses Gesetz verbietet z. B. auch Menschen, die mit den christlichen Kirchen nichts zu tun haben, am Karfreitag jede Form von gemeinsamem Spaß und Unterhaltung („alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“).
In dem Brief an die genannten Behörden heißt es:
das Gesetz über die Sonn- und Feiertage in NRW schreibt in § 6.3.3 vor:
„Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:
die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind“…
Wir möchten Sie bitten, uns eine Liste der zur Aufführung am Karfreitag als geeignet anerkannten Filme zu schicken.
Die Initiative Religionsfrei im Revier möchte sich am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“ anschauen. Falls der Film von der zuständigen Zensurbehörde nicht als zur Aufführung geeignet eingestuft wird, möchten wir wissen, ob es erlaubt ist, den Film bei einem nicht öffentlichen internen Treffen der Initiative vorzuführen. ‚

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