Religion ist kein Unterricht

Veranstaltungsbericht und Hintergrundinformationen

Am Freitag, den 19.11.2010, fand in Bochum im Kulturzentrum Bahnhof Langendreer ein gut besuchter Vortrag mit anschließender Diskussionsrunde zur Thematik konfessionsfreie Schüler und Schülerinnen und Religionsunterricht bzw. Religionsersatzunterricht an öffentlichen Schulen statt. Die Initiative Religionsfrei im Revier hatte bei einem Vorbereitungstreffen einige Fragen (siehe Anlage) zusammengestellt und anschließend als Experten Rainer Ponitka eingeladen. Als Sprecher der AG Schule beim IBKA hat er umfangreiche Informationen zum Thema gesammelt. Der Abend wurde von Christoph Lammers moderiert.Das Thema ist für die Initiative “Religionsfrei im Revier” unter zwei Aspekten besonders interessant: Zum einen gibt es in kaum einen anderen Bereich in der Schule, in dem derartig massiv gegen geltendes Recht verstoßen wird, wie bei der Abmeldung vom Religionsunterricht. Die Rechtslage ist eindeutig. Schüler und Schülerinnen, die in NRW 14 Jahre oder älter (und damit religionsmündig) sind, können sich jederzeit und ohne Begründung vom Religionsunterricht abmelden. Die Praxis an den Schulen sieht häufig vor, dass Begründungen oder die Erlaubnis der Eltern verlangt werden oder Abmeldungen nur zu bestimmten Zeitpunkten (z. B. vor einem Schulhalbjahr) zu gelassen werden. Diese rechtswidrige Praxis wird häufig auch von ansonsten engagierten Lehrern nicht beanstandet. Zum anderen gibt es Überlegungen, neben der evangelischen und katholischen Mitgliederschulung auch noch einen “Religionsunterricht” für Muslime einzuführen. Dies widerspricht diametral dem Integrationsauftrag der Schulen. Statt Schüler in einem gemeinsamen Ethikunterricht für einen toleranten Umgang miteinander zu motivieren, soll die Desintegration durch getrennten Unterricht vertieft werden.

Die Initiative Religionsfrei im Revier fragt sich: Was würde passieren, wenn die Parteien auf die Idee kämen, einen sozialdemokratischen, einen christdemokratischen, einen grünen oder linken Politikunterricht zu fordern? Es gäbe einen gesellschaftlichen Konsens, dass dies auf jeden Fall kein Unterricht sondern im schlimmsten Fall sogar Indoktrination sei. Daher der Titel der Veranstaltung: “Religion ist kein Unterricht!”

Rainer Ponitka gliederte seinen Vortrag in 3 Punkte. Zunächst erläuterte er die Stellung des Religionsunterrichts in Gesetzen und Erlassen. Anschließend berichtete er über Probleme und bekannte Schikanen bei der Abmeldung. Zum Schluss wurde die Frage behandelt, was wir tun können, um die Situation zu verbessern.

Rechtliche Grundlagen

Um die Aufgabe des Religionsunterrichts einzuschätzen, sollte man wissen, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagte: „Der Gegenstand des Religionsunterrichtes ist der Bekenntnisinhalt, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist seine Aufgabe.“ Man kann also den Religionsunterricht als pure Mitgliederschulung bezeichnen.

Der RU ist das einzige Fach, was als „ordentliches Lehrfach“ im Grundgesetz verankert, um ausnahmsweise die Ausübung der Religion auch innerhalb einer staatlichen Institution zu ermöglichen und um die staatliche Finanzierung zu gewährleisten. Gleichzeitig ist im GG jedoch auch die Freiwilligkeit der Teilnahme festgeschrieben. „„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.“ (GG Art. 7)

Weiter wird die Durchführung des RU und seiner Zwangsersatzfächer in Landesverfassungen, in Schulgesetzen und in Erlassen geregelt. Dabei wird festgelegt, dass die Kirchen den Lehrinhalt bestimmen, und die Möglichkeit der jederzeitigen Abmeldung geregelt. Mit 14 Jahren ist der Jugendliche religionsmündig und kann sich selbst formlos und ohne Begründung abmelden. Vorher benötigen die Schüler die Zustimmung ihrer Eltern. Auch auf die Religionsfreiheit der Lehrer und Lehrerinnen wird hingewiesen: Sie dürfen nicht gezwungen werden RU zu erteilen.

Neben der Möglichkeit der Abmeldung ist wichtig zu wissen, was Schülern auferlegt werden darf, wenn sie nicht am RU teilnehmen. Wenn ein Ersatzunterricht eingerichtet ist, sind die Schüler verpflichtet, diesen zu besuchen. Andernfalls müssen die Schüler von Lehrern beaufsichtigt werden. Ein Verbot, während dieser Aufsichtsstunde Hausaufgaben zu erledigten, um keinen Vorteil gegenüber den Religionsteilnehmern zu haben, ist nicht rechtens. Den Mehraufwand für den RU haben alleine deren Teilnehmer zu tragen. Ebenfalls nicht statthaft ist eine Aufbewahrung der nicht am RU teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in anderen Klassen. Liegt der RU in einer Randstunde, dürfen die Schüler später zu Schule kommen oder eher nach Hause. Dabei können die Eltern sogar die Erstattung zusätzlich anfallender Fahrtkosten fordern, etwa wenn der Schulbus sich nach den Zeiten des Religionsunterrichtes richtet.

Rainer hat noch etliche rechtliche Grundlagen und Vorschriften im Vortrag zitiert, deren einzelne Wiedergabe hier den Rahmen sprengen würden, aber diesem Artikel als Anhang beigefügt sind.

Immer wieder Schikanen

Als Rainer auf die Probleme zu sprechen kam, die er aus eigener Anschauung als Vater kennt und immer wieder auch von Dritten hört, konnten auch gleich einige Zuhörer ihre Erlebnisse einbringen. So hat an einer Schule die Schulkonferenz rechtswidrig beschlossen, dass die Abmeldung vom RU nur zum Halbjahresende erlaubt ist. Eine andere Teilnehmerin berichtete, dass die Eltern auch bei religionsmündigen Kindern die Abmeldung unterschreiben sollten. Regelmäßig verlangt die Schulleitung eine Begründung für die Abmeldung, um so den Druck auf die Jugendlichen zu erhöhen. Teilweise werden die Abmelder sogar zu einem Gespräch zum Schulseelsorger gebeten.

Von einer volljährigen Berufsschülerin wusste Rainer zu berichten, dass sie einen Laufzettel bekam, der von Eltern, Religionslehrer, Ausbildungsbetrieb und Schulleiter gegengezeichnet werden sollte. Das Massivste, was ihm unterkam, war eine Schülerin, der durch die Note in Religion der Abschluss der Klasse neun verwehrt wurde.

Was kann man tun?

Bei einem akuten Problem sollte man zum Wohle des Kindes zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Lehrer suchen. Notfalls sollte man schriftlich darauf bestehen. Hilft das nicht weiter, bietet sich die Einschaltung der Schulleitung bzw. der Schulaufsicht an. Rainer Ponitka hat angeboten, auch für spätere Fragen jederzeit zur Verfügung zu stehen. Auch warb er für die Mitarbeit in der AG Schule des IBKA. Übrigens: Man muss kein IBKA-Mitglied sein, um dort mitarbeiten zu dürfen.

Lebhafte Diskussion

Schon während des Vortrages brachten sich die Zuhörer immer wieder mit eigenen Erfahrungen und Anekdoten ein. Über Religionsunterricht und die damit zusammenhängenden Probleme kann jeder mitreden, entweder aus Erinnerung an die eigene Schulzeit oder als Eltern. So entwickelte sich nach dem Referat auch noch eine angeregte Diskussion.

Den meisten lag am Herzen, wie man diese Flut an Info zu den Betroffenen bringt. Wie können wir Lehrer, Schüler und Eltern am wirkungsvollsten über ihre Rechte und Pflichten informieren? Rainer hatte bereits Erfahrungen mit Rundschreiben an die Schulen gesammelt. Schülervertretern sollten Aushänge für das SV-Brett an die Hand gegeben werden.

Kritisch betrachtet wurden Ersatzfächer zum Religionsunterricht. Sind religionsfreie Menschen etwa nicht moralisch integer, so dass diese zwangsweise Nachhilfe in einem Ersatzfach benötigten? Auch ein für alle verbindlicher, gemeinsamer Ethikunterricht fand nicht nur Befürworter. Leicht könne passieren, dass diese Wertevermittlung wieder ein verkappter Religionsunterricht wird. Besser wäre es, demokratische Werte in verschiedensten Bereichen der Schule zu vermitteln.

Aber nicht nur um religionsmündige Jugendliche ging es den Diskutanten. Gerade in der Grundschule ist oft die Möglichkeit zu religionsfreier Erziehung stark eingeschränkt. Wurden bisher bereits auch außerhalb des Religionsunterrichtes zum Beispiel Weihnachtsfeiern oder Rollenspiele für einen Gottesdienst vorbereitet, stellt gerade die modern ausgerichtet Grundschule konfessionsfreie Eltern vor ein weiteres Problem: In den ersten Schuljahren wird immer mehr auf einen starren Stundenplan verzichtet und die Fächer nach Bedarf zeitlich unterrichtet. So kommt es, dass Eltern nicht wissen, wann Religionsunterricht erteilt wird und eine Abmeldung als unmöglich abgelehnt wird. Hier besteht Bedarf, dies auch politisch zu hinterfragen und rechtlich zu klären.

Als ausschließlich nordrhein-westfälische Besondersheit im Schulrecht wurden die in städtischer Trägerschaft befindlichen Konfessinsschulen angesprochen. Als historische Überbleibsel betreibt und finanziert hier der Staat Grund- und Hauptschulen, deren erklärte Aufgabe es ist, die Schüler und Schülerinnen in einer bestimmten Konfession zu erziehen. Religionsunterricht ist Pflichtfach ohne Abmeldemöglichkeit und auch von Lehrern wird das religiöse Bekenntnis erwartet. Über die Umwandlung einer Gemeinschaftsgrundschule in eine Konfessionsschule entscheiden die Eltern, eine Möglichkeit, die Eltern in den letzten Jahren häufiger in Betracht ziehen, um ausländerfreie Schulen zu erhalten. Da diesen Eltern die Religion nur Mittel zum ausgrenzenden Zweck ist, stehen die Kirchen diesen Schulumwandlungen eher negativ gegenüber.

Als die Diskutanten über eine mögliche Kampagne beratschlagten, kam doch zum Schluss noch eine kuriose Frage aus vermutlich religiösem Mund: Werden dadurch nicht die Gefühle der Religiösen verletzt? Der Fragende wurde anschließend vielstimmig über die Gefühle der Konfessionsfreien aufgeklärt, die vom Gesetzgeber völlig ungeschützt sind und deren Verletzung wir immer wieder erleben dürfen.

Anlage:

Folgende Rechtsgrundlagen und Texte wurden von Rainer Ponitika gesammelt und zur Verfügung gestellt:

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