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Karfreitag 2022 wird wieder „Das Leben des Brian“ gezeigt

Die Initiative Religionsfrei im Revier wird nach zwei Jahren Pandemie bedingter Pause am Karfreitag wieder das „Leben des Brian“ zeigen. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr in der RIFF_Bermudahalle am Konrad-Adenauer-Platz in Bochum. Hiermit protestiert die Initiative gegen Bestimmungen des Feiertagsgesetz NRW, die „alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“ am Karfreitag bis Samstag früh um 6 Uhr verbieten. Tanzveranstaltungen sind bereits am Donnerstag ab 18 Uhr untersagt.

Staaten, die religiöse Normen auch für religionsfreie Menschen verbindlich machen und Verstöße unter Strafe stellen, werden – zumindest wenn sie durch den Islam geprägt sind – als fundamentalistisch bezeichnet. Eine aufgeklärte pluralistische, freiheitliche Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie Religion als private Angelegenheit behandelt und keine religiösen Normen für alle Bürger:innen verbindlich macht.

Aufgabe eines nicht fundamentalistischen Staates ist es allerdings, die Freiheit von Religionen und von religionsfreien Weltanschauungen zu schützen.

Wie die Ausübung von religiösen Gebräuchen an Feiertagen vorbildlich geschützt werden kann, beschreibt das Feiertagsgesetz NRW in § 9 für jüdische Feiertage.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3367&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=144452

Eine solche Regelung ist auch für christliche Feiertage angemessen.

Da die Welle der Kirchenaustritte ungebrochen ist, kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2022 der Anteil der Menschen, die in den beiden großen christlichen Konfessionen als Mitglieder geführt werden, auf einen Anteil von weniger als 50 Prozent der Bevölkerung sinkt. Dies sollte ein weiterer Anlass sein, nicht nur das Feiertagsgesetz, sondern auch die Fülle an überkommenen Privilegien in Frage zu stellen, die der Staat den Kirchen einräumt.

Diese Privilegien sind im Arbeitsbereich besonders schwerwiegend. In weitgehend ohne kirchliche Gelder finanzierten kirchlichen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindergärten, Pflegeheimen) gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Es darf bisher nicht gestreikt werden. Privates Verhalten (Scheidung, Heirat) darf zu Kündigungen führen. Ca. 1,2 Millionen Menschen sind davon betroffen.

Eine Aufzählung von Stichworten zu etlichen staatlichen Kirchenprivilegien hat Religionsfrei im Revier hier veröffentlicht und gibt darüber gerne Auskunft.

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