Abgang eines Richters

Der 30. 11. 2017 war für die Initiative Religionsfrei im Revier ein spannender Termin. Es war klar, wenn es bis dahin keine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW gibt, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Sache einen positiven Ausgang nimmt. Berichterstatter (also federführend verantwortlich) für die Verfassungsbeschwerde war nämlich Bundesverfassungsrichter Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier – ein äußerst konservatives CDU-Mitglied, das u. a. unter Helmut Kohl im Bundeskanzleramt gearbeitet hat. Es war klar, dass er auf keinem Fall der Verfassungsbeschwerde statt geben würde. Am 30.11. ging er in Ruhestand. Und er schaffte es als Abschluss seiner Tätigkeit beim obersten deutschen Gericht, die Verfassungsbeschwerde verfahrenstechnisch auszuhebeln. Der Kompromiss mit seinen KollegInnen: Grundsätzlich darf auch am Karfreitag etwas Unterhaltsames stattfinden – dies aber nur als beantragungspflichtige Ausnahme. Ob in diesem Fall ein Bußgeld angemessen ist, wenn keine Ausnahmegenehmigung beantragt wird, wurde erst gar nicht mehr erörtert.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.