Presseerklärung 02.13

Religiöse Symbole haben an staatlichen Schulen nichts zu suchen

Die Initiative Religionsfrei im Revier begrüßt es, dass sich in Bochum eine Ratsfraktion einmal traut, die Stadtverwaltung darauf aufmerksam zu machen, was das Bundesverfassungsgericht zur Verpflichtung des Staates zur weltanschaulichen Neutralität beschlossen hat. Die Linksfraktion hat zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 19.02.2013 eine Anfrage eingebracht, in der problematisiert wird, dass auch nach einer Renovierung der Fassade der Wattenscheider Gertrudisschule dort immer noch ein riesiges Kreuz angebracht ist.
In der Anfrage heißt es völlig zutreffend: „Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 in seinem „Kruzifixbeschluss“ entschieden, dass die Anbringung eines Kreuzes in einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt, weil der Staat dadurch seine Pflicht zur Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen verletze.“
Jörg Schnückel, Sprecher der Initiative Religionsfrei im Revier: „Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Dreistigkeit sich staatliche Institutionen immer wieder über diese völlig eindeutige Bestimmung des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzen. Nur in fundamentalistischen Staaten ist es üblich, dass staatliche Einrichtungen zur Werbung und Missionierung der vorherrschenden Religion eingesetzt werden. Mit der Aufklärung und Säkularisierung wurde vor 200 Jahren in den sich zivilisierenden Ländern eine Trennung von Staat und Kirche vollzogen.
Wir fordern alle Fraktionen im Rat auf, die Bestimmungen des Grundgesetzes und die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu respektieren und die Pflicht des Staates zur weltanschaulichen Neutralität ernst zu nehmen. “

Anfrage_Gertrudisschule_-_Schulausschuss_19-02-2013

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