Pressemitteilung: Stellungnahme zu Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe, im Interesse des Rechts auf individuelle Selbstbestimmung, muss erlaubt sein.

Religionsfrei im Revier (RiR) stellt in diesem Fall das Selbstbestimmungsrecht klar über die von christlicher Moral geprägte momentane Gesetzeslage.

Der Fall des Montagabend in der Schweiz mit Hilfe eines Giftcocktails aus dem Leben geschiedenen Ex-BvB-Star Timo Konietzka (73) zeigt auf, wie wichtig es sein kann auch in der letzten Phase des Lebens sein Selbstbestimmungsrecht zu wahren. Wer anders als die betroffene Person selbst kann am Besten entscheiden, ob das eigene Leben noch lebenswert ist oder nicht? Jörg Schnückel von der Initiative RiR gibt zu bedenken:“Ich finde die Vorstellung äußerst bedrückend, die Kontrolle über mein Leben zum Ende hin an andere abgeben zu müssen. Ich möchte darauf vertrauen können, dass auch im Falle meiner körperlichen Hilflosigkeit seitens Dritter in meinem Sinne gehandelt wird.“

RiR schließt sich in seinen Forderungen dem politischen Leitfaden des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA.org/leitfaden/lf-s.html) an:

Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen schließt die selbstverantwortete Willensentscheidung über den Zeitpunkt des eigenen Todes ein.(…)

Todkranke und unheilbare kranke Patientinnen und Patienten dürfen nicht gegen ihren erklärten Willen durch intensivmedizinische Methoden am Leben erhalten werden.(…)

Die wohlüberlegte Entscheidung eines Menschen, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, muss respektiert werden. Ein Selbsttötungsversuch darf nicht gegen den erklärten und wohlüberlegten Willen des Betroffenen durch „Rettungsmaßnahmen“ vereitelt werden.

Die wohlüberlegte Entscheidung für den eigenen Tod muss auch dann respektiert werden, wenn ein Mensch zur Herbeiführung seines Todes die Hilfe eines anderen Menschen benötigt. Wenn aktive Sterbehilfe für einen Menschen auf dessen ausdrückliche und wohlüberlegte Bitte hin geleistet wird, so muss diese aktive Sterbehilfe straffrei bleiben.
(…)

„Natürlich brauchen wir dann Mechanismen und gesetzliche Regelungen, die einen Missbrauch, bzw. das Ausnutzen der Notlage verhindern!“ stellt Jörg Schnückel klar.

Die Initiative Religionsfrei im Revier (www.religionsfrei-im-revier.de) möchte aufgeklärten und kritisch denkenden Menschen eine Plattform bieten, die es ermöglicht offen zu diskutieren und öffentlich auf Missstände hinzuweisen. Im Ruhrgebiet ist sie als Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (http://www.giordano-bruno-stiftung.de) und als „Stammtisch“ des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (www.ibka.org) natürlich auch Treffpunkt für Mitglieder dieser Verbände.
Wir treffen uns monatlich im Kulturzentrum Bahnhof Langendreer. Aktuelle Termine finden Sie auch unter
www.religionsfrei-im-revier.de.


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